Generell wird das Auto Abo steuerlich gleich behandelt wie Leasing oder Langzeitmiete. Die private Nutzung von E-Dienstwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000€ wird zur Förderung der Elektromobilität mit einem niedrigeren Prozentsatz von nur 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert.
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