Um unseren Kund:innen einen zuverlässigen Versicherungsvertrag mit einer niedrigen Selbstbeteiligung anbieten zu können, müssen bestimmte Auflagen unseres Versicherungspartners erfüllt werden.
Neben dem durchgängigen Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens zwei Jahren, ist auch das Alter des Fahrers bzw. der Fahrerin relevant, welches 75 Jahre nicht übersteigen darf.