Für Ihre Zusatzfahrer*innen gilt derselbe Versicherungsschutz wie für Sie als Fahrzeughalter*in.
Dieser umfasst sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt bei Voll- und Teilkaskofällen beträgt pro Schadensfall jeweils 500 Euro.
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