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Welche Schäden werden in der Endabrechnung berechnet?

Um die Rückgabe so unkompliziert und fair wie möglich zu gestalten, haben wir in unserem Leitfaden zur Zustandsbewertung klare Regeln und einheitliche Standards für die Beurteilung des Fahrzeugzustands am Ende der Laufzeit festgelegt.

Im Rahmen der Zustandsbewertung entscheiden neutrale Sachverständige über akzeptierte und nicht akzeptierten Schäden, die im Leitfaden anhand von Beispielbildern erläutert werden.

  • Normale Verschleißerscheinungen durch Alter und Nutzung gelten als akzeptierte Schäden und beeinflussen die Bewertung nicht.
  • Überdurchschnittliche Mängel führen jedoch zu einem Wertverlust und müssen daher als nicht akzeptierte Schäden in der Endabrechnung berücksichtigt werden.

📌 Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie vertraglich verpflichtet sind, alle Schäden an Ihrem Fahrzeug unverzüglich und bei Auftreten an FINN zu melden. Eine verzögerte Meldung könnte zur Folge haben, dass anstelle der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung eine vollständige Haftungsübernahme für den Schaden erforderlich wird.

Sie haben Frage zu Ihrer Endabrechnung?
📝 Bitte füllen Sie unser Kontaktformular für Endabrechnungen aus und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

 

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