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Was mache ich, wenn das Ablaufdatum der Hauptuntersuchung (HU) meines Fahrzeugs überschritten wurde?

👩🏼‍🔧 Wie lange darf man die Hauptuntersuchung überziehen? Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden und sollte innerhalb des auf der TÜV-Plakette angegebenen Monats durchgeführt werden. Die nächste HU-Fälligkeit finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder am Kfz-Kennzeichen.

Hinweis: Bei Verzögerungen aufgrund von Inspektions- oder Reparaturarbeiten senden wir Ihnen gerne einen Auftrag zur HU in einer DEKRA-Niederlassung, um mögliche Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

⏰ Was passiert bei abgelaufener HU? Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen schon, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird der überfällige Zeitpunkt z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.

💴 Kosten und Strafen für überzogene HU: Für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger gelten folgende Sanktionen:

  • Mehr als zwei Monate überzogen: 15 Euro
  • Vier bis acht Monate überzogen: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate überzogen: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

📌 Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eventuell entstehende Kosten für Hin- und Rückfahrt zur DEKRA-Niederlassung nicht erstattet werden. 

 

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