1 | Gesetzliche Vorgabe vs. Herstellervorgabe
Die HU, auch TÜV genannt ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Sicherheit im Straßenverkehr sowie der Umweltverträglichkeit und stellt sicher, dass ein Fahrzeug technisch einwandfrei ist.
Die Inspektion ist vom Hersteller vorgegeben und dient der Wartung und Pflege des Fahrzeugs.
2 | Durchführende Stellen
Die HU wird von zugelassenen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA durchgeführt.
Die Inspektion erfolgt in Vertragswerkstätten oder freien Werkstätten.
3 | Umfang der Prüfung & Prüfpunkte
Bei der HU werden vor allem sicherheitsrelevante Aspekte und die Umweltverträglichkeit überprüft. Darunter fallen Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen, Räder, Karosserie oder Abgaswerte.
Bei der Inspektion geht es um eine umfassende Wartung des Fahrzeugs nach Herstellervorgaben. Darunter fallen bspw. der Ölwechsel, das Auffüllen von Flüssigkeiten sowie Prüfung von Batterie, Beleuchtung, Elektrik, Reifen, Bremsbelägen etc.
4 | Zeitliche Intervalle
Die HU findet in der Regel alle zwei Jahre statt, da FINN Fahrzeuge als Selbstfahrermietfahrzeuge zugelassen sind, fällt die HU einmal pro Jahr an.
Inspektionen sind je nach Fahrzeugmodell in unterschiedlich langen Intervallen erforderlich, oft jährlich oder nach einer bestimmten Kilometerlaufleistung.
📌 In beiden Fällen informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail über Fälligkeit und Terminplanung.