1 | Gesetzliche Vorgabe vs. Herstellervorgabe
Die HU, auch TÜV genannt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der Sicherheit im Straßenverkehr sowie der Umweltverträglichkeit und stellt sicher, dass dein Fahrzeug technisch einwandfrei ist.
Die Inspektion ist vom Hersteller vorgegeben und dient der Wartung und Pflege des Fahrzeugs.
2 | Durchführende Stellen
Die HU wird von zugelassenen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA durchgeführt.
Die Inspektion erfolgt in Vertragswerkstätten oder freien Werkstätten.
3 | Umfang der Prüfung & Prüfpunkte
Bei der HU werden vor allem sicherheitsrelevante Aspekte und die Umweltverträglichkeit überprüft. Dazu gehören Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen, Räder, Karosserie oder Abgaswerte.
Die Inspektion umfasst eine umfassende Wartung deines Fahrzeugs nach den Herstellervorgaben. Dazu gehören zum Beispiel der Ölwechsel, das Auffüllen von Flüssigkeiten sowie die Prüfung von Batterie, Beleuchtung, Elektrik, Reifen, Bremsbelägen etc.
4 | Zeitliche Intervalle
Die HU findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Da FINN-Fahrzeuge als Selbstfahrermietfahrzeuge zugelassen sind, muss die HU einmal pro Jahr durchgeführt werden.
Inspektionen sind je nach Fahrzeugmodell in unterschiedlich langen Intervallen erforderlich, oft jährlich oder nach einer bestimmten Kilometerlaufleistung.
📌 In beiden Fällen informieren wir dich rechtzeitig per E-Mail über die Fälligkeit und Terminplanung.