Für Zusatzfahrer:innen gelten dieselben Voraussetzungen wie für den oder die Vertragsnehmer:in selbst.
- Besitz eines im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellten Führerscheins sind, der über den Abo-Zeitraum nicht abläuft
- Durchgängiger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren
- Mindestalter von 18 bzw. 19 Jahren
- Da in Deutschland der Führerschein Klasse B erst ab einem Alter von 17 Jahren erworben werden kann, ist ein FINN Abo hierzulande erst ab 19 Jahren möglich. In anderen EU Ländern kann der Führerschein teilweise bereits ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, weshalb in diesen Fällen das Auto Abo bereits mit 18 Jahren buchbar ist.
- Fahrer:innen unter 23 Jahren dürfen ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Fahrleistung bis einschließlich 150 kW oder 204 PS als Zusatzfahrer:innen registriert werden.
📌 Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss eines FINN Auto Abos sowie auch das Fahren eines FINN Autos als Zusatzfahrer:in nur bis zu einem Alter von einschließlich 75 Jahren möglich ist.
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