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Welche Voraussetzungen gelten für Zusatzfahrer:innen?

Für Zusatzfahrer:innen gelten die folgenden Voraussetzungen:


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Für bestimmte Altersgruppen oder eine kürzere Führerscheingültigkeit können zusätzliche Gebühren anfallen:

  • Zusatzfahrer:innen zwischen unter 23 Jahren oder über 65 Jahren zahlen eine Gebühr von 19 € pro Monat, unabhängig davon, wie lange ihr Führerschein gültig ist.
  • Für Fahrer:innen im Alter von 23 bis 65 Jahren fällt eine Gebühr von 19 € pro Monat an, wenn ihr Führerschein im EWR seit weniger als 2 Jahren gültig ist.

 

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