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Wie werden die Bereitstellungskosten abgerechnet?

Die Bereitstellungskosten werden bereits in der ersten, separaten Rechnung komplett berechnet, da FINN bei der Übergabe des Fahrzeugs alle Leistungen abgeschlossen hat. Eine vereinbarte Ratenzahlung ändert nicht den Zeitpunkt der Leistungserbringung, sie zeigt lediglich den zu zahlenden Betrag auf der Monatsrechnung an, der umsatzsteuerlich keine Auswirkungen hat.

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