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Was deckt der Kleinschadenschutz ab?

Der Kleinschadenschutz deckt folgende Schäden ab: Kratzer, Dellen, Lackschäden und Felgenschäden. Pro Schaden sind Reparaturkosten bis zu 400 € abgedeckt.

Jede beschädigte Fahrzeugstelle wird als eigener Schaden bewertet. Mehrere beschädigte Teile gelten nur dann als ein Schaden, wenn sie technisch untrennbar zusammenhängen. Andernfalls werden sie separat betrachtet.

Liegt der Reparaturwert eines einzelnen Schadens bei maximal 400 €, werden die Kosten vollständig übernommen und es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Übersteigt der Reparaturwert eines einzelnen Schadens 400 €, gilt für diesen Schaden die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.

📌 Wichtig: Fehlende Teile sind nicht abgedeckt

Der Kleinschadenschutz gilt für beschädigte Teile – nicht für fehlende. Fehlt bei der Rückgabe ein Teil, das zu deinem Auto gehört, berechnen wir es in voller Höhe. Das gilt unabhängig von deiner Selbstbeteiligung, auch bei 0 € Selbstbeteiligung.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Fahrzeugschlüssel und Zweitschlüssel
  • Ladekabel
  • Hutablage oder Rollo
  • Laderaumabdeckung und Trennnetz
  • Kopfstützen und Sitze
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