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Was muss ich tun, wenn ich einen Strafzettel bekommen habe/geblitzt wurde?

In der Regel werden sämtliche Strafzettel durch die Behörden oder zuständigen externen Unternehmen zuerst an die FINN GmbH gesendet. Somit erhältst du den Strafzettel in erster Instanz nicht von der Polizei o.Ä., sondern wir leiten dir die Unterlagen nach Erhalt per E-Mail weiter. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, der Aufforderung zur Auskunft von Kontaktdaten in Bußgeldfällen nachzukommen. 

In der E-Mail erklären wir dir genau, wie in deinem persönlichen Fall zu verfahren ist. Da es zu Unterschieden beim Begleichen der Strafkosten kommen kann, bitten wir dich, die E-Mail aufmerksam durchzulesen. Sollten dir Unstimmigkeiten in den Daten auffallen, antworte gerne direkt auf die E-Mail oder melde dich bei unserem Kontaktformular

Im Normalfall werden Bußgelder und andere Forderungen nicht von der FINN GmbH ausgeglichen, sondern müssen vom Abo-Nehmenden schnellstmöglich selbstständig beglichen werden. Einspruch kann ausschließlich schriftlich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem externen Unternehmen eingelegt werden.

In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € inkl. Mehrwertsteuer* fällig. (siehe AGB; Stand 22.11.2023)

*Für alle Verträge, die vor dem 22.11.2023 abgeschlossen wurden, gilt eine Bearbeitungsgebühr von 5,83 € inkl. Mehrwertsteuer. 

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