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Welche Schäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt?

FINN stellt jederzeit umfangreichen Kaskoschutz sicher. Einige Schäden können wir darüber trotzdem nicht abwickeln. Hier ein paar Beispiele:

Alkohol oder Drogen: Schäden, die du oder deine Zusatzfahrer:innen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachen, trägst du selbst. Zusätzlich kann der Haftpflichtversicherer eine Forderung stellen.

Straftaten und Straßenrennen: Nutzt du das Auto für Straftaten oder Straßenrennen, sind die dabei entstehenden Schäden nicht Teil unseres Kaskoschutzes.

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Entsteht ein Schaden ohne mechanische Einwirkung von außen – zum Beispiel durch verrutschende Ladung beim Bremsen – ist er ebenfalls nicht Teil unseres Kaskoschutzes.

Vorsatz: Verursachst du oder eine deiner Zusatzfahrer:innen einen Schaden absichtlich, trägst du die kompletten Kosten.

Fehlende Teile: Der Kaskoschutz deckt beschädigte Teile ab, nicht fehlende. Fehlt bei der Rückgabe ein Teil, das zu deinem Auto gehört, berechnen wir es in voller Höhe. Selbstbeteiligung und Kleinschadenschutz greifen hier nicht – auch dann nicht, wenn deine Selbstbeteiligung 0 € beträgt. Dazu zählen zum Beispiel Fahrzeugschlüssel und Zweitschlüssel, Ladekabel, Hutablage, Laderaumabdeckung, Trennnetz, Kopfstützen und Sitze.

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