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Wie wird die Ersatzmobilität bei FINN gehandhabt?

Wenn dein FINN Auto vorübergehend ausfällt, halten wir dich mobil. Dein Anspruch auf Ersatzmobilität hängt vom jeweiligen Fall ab:

Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden oder einer Reifenpanne hast du Anspruch auf einen Ersatzwagen der Klasse A (Kleinwagen, bspw. Fiat 500 oder VW Up). Den Ersatzwagen erhältst du über unser Schadenmanagement oder die Reparaturwerkstatt. Du brauchst mehr Platz? Ein Upgrade auf eine höhere Fahrzeugklasse ist jederzeit auf eigene Kosten möglich.

Regressfall (Beteiligung einer dritten Person)

Bei einem Regressfall hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug derselben Fahrzeuggruppe wie dein FINN Auto – so bleibst du ohne Einschränkung mobil. Auch dieses erhältst du über unser Schadenmanagement oder die Reparaturwerkstatt.

Panne

Bei einer allgemeinen Panne hast du im Regelfall Anspruch auf einen Ersatzwagen durch den Hersteller oder dessen zuständige Reparaturwerkstatt. Lehnen Hersteller oder Werkstatt die Ersatzmobilität ab, stellt dir unser Schadenmanagement gerne ein Fahrzeug zur Verfügung. Bei Rückfragen gilt: Betreut unser externes Schadenmanagement (Claimini) deine Panne, wende dich an die Schaden-Hotline. Betreut FINN deinen Auftrag, ist unser Team für dich da. 

Regelmäßige Inspektion

Ein Ersatzfahrzeug am Tag der Inspektion ist im FINN Auto Abo inkludiert. FINN übernimmt die Kosten für ein Mietfahrzeug von bis zu 40 € netto pro Tag. Du kannst dieses direkt in der Werkstatt reservieren – die Abrechnung erfolgt zwischen der Werkstatt und FINN und ist für dich kostenfrei.

Hauptuntersuchung (HU)

Für die HU stellt FINN keine Ersatzmobilität zur Verfügung.

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