FINN stellt jederzeit umfangreichen Kaskoschutz sicher. Trotzdem gibt es Kosten, die wir darüber nicht abwickeln können und die du selbst trägst. Hier ein paar Beispiele:
Alkohol oder Drogen: Kosten für Schäden, die du oder deine Zusatzfahrer:innen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachen, trägst du selbst. Zusätzlich kann der Haftpflichtversicherer eine Forderung stellen.
Straftaten und Straßenrennen: Nutzt du das Auto für Straftaten oder Straßenrennen, sind die dabei entstehenden Kosten nicht über unseren Kaskoschutz abgedeckt.
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden: Entsteht ein Schaden ohne mechanische Einwirkung von außen – zum Beispiel durch verrutschende Ladung beim Bremsen – sind die Reparaturkosten ebenfalls nicht über unseren Kaskoschutz abgedeckt.
Vorsatz: Verursachst du oder eine deiner Zusatzfahrer:innen einen Schaden absichtlich, trägst du die kompletten Kosten.
Fehlende Teile: Der Kaskoschutz deckt Kosten für beschädigte Teile ab, nicht für fehlende. Fehlt bei der Rückgabe ein Teil, das zu deinem Auto gehört, berechnen wir es in voller Höhe. Selbstbeteiligung und Kleinschadenschutz greifen hier nicht – auch dann nicht, wenn deine Selbstbeteiligung 0 € beträgt. Dazu zählen zum Beispiel Fahrzeugschlüssel und Zweitschlüssel, Ladekabel, Hutablage, Laderaumabdeckung, Trennnetz, Kopfstützen und Sitze.