Auch wenn die Rückgabe kurz bevorsteht: Werden Inspektion oder HU/AU noch während deiner Vertragslaufzeit fällig, müssen sie durchgeführt werden.
Entscheidend ist dabei das Fälligkeitsdatum, nicht das Rückgabedatum. Liegt das Fälligkeitsdatum innerhalb deiner Vertragslaufzeit, vereinbare bitte einen Termin – auch dann, wenn dein Auto wenige Tage später zurückgeht. Wird der Service erst fällig, nachdem dein Vertrag endet, musst du nichts tun. Darum kümmern wir uns. Wenn du deinen Vertrag verlängerst, müssen Inspektion und HU/AU auf jeden Fall durchgeführt werden.
📌 Wichtig: Ein versäumter Termin hat Folgen.
- Bei einer abgelaufenen HU/AU besteht ein Bußgeldrisiko – für dich und für uns. Dein Auto muss bis zur Abholung durch unsere Fahrer:innen verkehrssicher unterwegs sein.
- Eine versäumte Inspektion stellen wir dir mit 99 € in Rechnung.
Wann sind Inspektion und HU/AU fällig?
Die Fälligkeitsdaten teilen wir dir rechtzeitig per E-Mail mit und zeigen dir den anstehenden Termin zusätzlich im Portal an.
So vereinbarst du den Termin:
Gehe im Kundenportal (bzw. Business Portal für Flottenmanager:innen) auf "Schäden & Services", wähle den anstehenden Service aus und klicke auf „Termin vereinbaren". Die Buchung ist außerdem unkompliziert über die FINN App unter dem Reiter „Services" möglich.
💡 Gut zu wissen: Buche am besten einen Termin innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Fälligkeitsdatum. Frühere Termine lehnt die Werkstatt üblicherweise ab.
Kein Termin vor der Rückgabe frei?
Melde dich bei uns, bevor das Fälligkeitsdatum verstreicht – am besten mit der Werkstatt und dem frühesten angebotenen Termin. Wir prüfen deinen Fall und finden eine Lösung. Bitte lass Inspektion und HU/AU nicht einfach ausfallen.
Und was ist mit dem Ölwechsel?
Nur für einen Ölwechsel musst du kurz vor der Rückgabe nicht extra in die Werkstatt. Ist gleichzeitig eine Inspektion oder die HU/AU fällig, wird der Ölwechsel einfach beim selben Termin mitgemacht.