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Werde ich für Übergabeverzögerungen entschädigt?

Sollte sich die Übergabe deines Fahrzeugs verzögern, informieren wir dich frühestmöglich und proaktiv über die nächsten Schritte sowie über passende Optionen für dich. Dazu kann zum Beispiel die Anpassung deiner Übergabedaten, die Auswahl eines früher verfügbaren Alternativfahrzeugs, ein Übergangsfahrzeug oder eine einmalige Gutschrift auf deine monatliche Abo-Rate gehören.

Bitte beachte: Die Gutschrift-Regelung gilt nur bei Verzögerungen, die von FINN verursacht wurden. Bei Verzögerungen, die auf Änderungswünsche deinerseits zurückgehen (z. B. Adress- oder Terminänderungen), besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.

Falls wir deinen Fahrzeugtausch nahtlos aufrechterhalten können, besteht kein Anspruch auf eine Kompensation. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Kompensation, wenn du bereits ein Alternativfahrzeug gebucht hast oder dir ein Übergangsfahrzeug bzw. Mietwagen bereitgestellt wurde.

📌 Wichtig: Deine erste Monatsrate wird selbstverständlich erst dann eingezogen, wenn dein Fahrzeug an dich übergeben wurde.

Gutschrift-Regelung bei Übergabeverzögerungen

Sollte es trotz aller Bemühungen zu einer längeren Wartezeit kommen, entschädigen wir dich für die Unannehmlichkeiten in Form einer einmaligen Gutschrift auf deine erste Abo-Rate. Die Höhe der Gutschrift ist von der Dauer der Verzögerung abhängig:

  • Ab 8 Tagen Verspätung: 10 % deiner monatlichen Abo-Rate
  • Ab 15 Tagen Verspätung: 20 % deiner monatlichen Abo-Rate
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